Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht
Annuaire suisse de droit ecclésial
herausgegeben im Auftrag der Schweizerischen Vereinigung
für evangelisches Kirchenrecht, edité sur mandat de l'Association
suisse de droit ecclésial protestant von/de Jakob Frey, Dieter Kraus,
Wolfgang Lienemann, René Pahud de Mortanges, Christoph Winzeler
Webseite erstellt am 24.09.1997/Kr.
Editorial zu Band
1 (1996)
I. Das neue Jahrbuch für Kirchenrecht
Das Kirchenrecht in der Schweiz hat einen neuen Ort, an dem es für
die Zwecke sowohl der Wissenschaft als auch der Praxis gesammelt und von
dem aus es einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden soll: das Schweizerische Jahrbuch für Kirchenrecht bzw.
in französischer Sprache: Annuaire suisse de droit ecclésial.
Kirchenrecht bzw. droit ecclésial steht dabei zunächst für
das Recht der evangelisch-reformierten Kirchen sowie der römisch-katholischen
Kirche und ihrer Kantonalkirchen; darüber hinaus auch für das
Staatskirchenrecht, d.h. für diejenigen staatlichen Rechtssätze,
die sich auf Religion und Kirche beziehen. Der religionsrechtliche Aspekt
berücksichtigt die zunehmende Bedeutung juristischer Fragestellungen
mit ausserchristlichem Bezug.
Die Herausgeber freuen sich, den ersten Band des neuen Jahrbuchs jetzt
vorlegen zu können. Die späteren Bände sollen jeweils im
Januar erscheinen.
II. Herausgegeben im Auftrag der Schweizerischen Vereinigung für evangelisches
Kirchenrecht
Das Jahrbuch wird gemeinsam herausgegeben von fünf Personen, die in
je verschiedener Weise dem schweizerischen Kirchenrecht eng verbunden sind:
Jakob
Frey, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für evangelisches
Kirchenrecht, ist als Kirchenjurist in der Berner evangelisch-reformierten
Landeskirche tätig. Dieter Kraus arbeitet im Kirchen- und Staatsrecht
an der Universität Tübingen. Wolfgang Lienemann ist Professor
für Ethik an der Evang.-Theologischen Fakultät der Universität
Bern. René Pahud de Mortanges hat den Lehrstuhl für
Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Freiburg i.Ue.
inne. Christoph Winzeler ist als Jurist in vielfältiger Weise
mit wirtschafts- und kirchenrechtlichen Fragen in Wissenschaft und Praxis
befasst.
Der Gedanke und das Vorhaben zu dem Jahrbuch sind im Rahmen der Schweizerischen
Vereinigung für evangelisches Kirchenrecht entwickelt worden. Ähnlich
wie die Vereinigung aus informellen Zusammenkünften evangelisch-reformierter
Kirchenjuristen entstanden und über die Jahre zu der jetzigen, in
Vereinsform verfassten Institution herangewachsen ist, so waren und sind
es die wissenschaftlichen Referate auf den Kirchenjuristentreffen bzw.
den Jahresversammlungen der Vereinigung, die einen ganz wesentlichen Anstoss
für das Jahrbuch darstellen. Die Vereinigung, zu deren statutarischen
Zielen es u.a. gehört, die Veröffentlichung kirchenrechtlicher
Druckschriften zu unterstützen, hat in vielfältiger und tatkräftiger
Weise bei der Realisierung des Jahrbuchs geholfen. Ein besonderer Dank
gebührt dem Berner evang.-reform. Synodalrat, der das Erscheinen des
ersten Bandes durch einen grosszügigen Zuschuss ermöglicht hat.
Sehr angenehm gestaltet sich auch die Zusammenarbeit mit dem Verlag Peter
Lang in Bern.
III. Inhalt und Gestaltung
Einen zentralen Bestandteil des Jahrbuchs bildet der Abdruck der wissenschaftlichen
Referate, die auf den traditionellerweise Ende Januar stattfindenden Jahrestagungen
der Schweizerischen Vereinigung für evangelisches Kirchenrecht gehalten
werden. Diese Referate ergeben zusammen mit weiteren Abhandlungen den Aufsatzteil
des Jahrbuchs. Daran schliessen sich Mitteilungen des Herausgeberkreises
oder der Vereinigung über Veranstaltungen von kirchenrechtlichem Interesse
an. Alsdann folgt ein umfangreicher Berichtsteil, der bedeutsame kirchenrechtliche
Ereignisse und Entwicklungen in den Kirchen und Kantonen behandelt und
der von Personen verfasst ist, die im jeweiligen Berichtsgebiet leben oder
beruflich tätig sind. Dieser Teil des Jahrbuchs erscheint uns besonders
wichtig, gewinnt doch gerade in der Schweiz das Kirchenrecht seine Vielfalt
und Farbigkeit aus der spezifischen Prägung und Eigenart der einzelnen
Regionen des Landes. Dementsprechend sind die Berichte ganz unterschiedlich
gestaltet und beschäftigen sich mit Themen, die von kirchenrechtlicher
Rechtsetzung in Kanton, Kantonalkirche und Kirchgemeinden über religionsrechtlich
relevante Gerichtsentscheide und konfessionssoziologische Veränderungen
bis hin zu Personalia, Jubiläen etc. reichen. Die Berichte werden
ergänzt durch den Dokumentationsteil des Jahrbuchs, der neuergangene
ebenso wie partial- oder totalrevidierte Kirchenverfassungen, religionsrechtliche
Bestimmungen staatlicher Verfassungen sowie kantonale Kirchengesetze enthält
und damit den Zugang zu diesen manchmal nicht leicht auffindbaren Texten
erleichtert. Schliesslich gibt es einen Rezensionsteil, der einen Überblick
über jüngere kirchenrechtliche Literatur bietet.
Mit dieser Konzeption hoffen die Herausgeber, dem Kirchenrecht in der
Schweiz ein Forum zu schaffen, das als Vermittler sowohl von den Kantonalkirchen
zur wissenschaftlichen Öffentlichkeit als auch in umgekehrter Richtung
wirken kann. Wie die Vereinigung möchte das Jahrbuch das Kirchenrecht
in Staat und Kirchen bekannt und beliebt machen und dazu beitragen, dem
Kirchenrecht eine besser hörbare Stimme zu geben.
IV. Pläne und Projekte
Die Herausgeber streben an, in den nächsten Bänden des Jahrbuchs
Berichte über die kirchenrechtliche Entwicklung in weiteren Kirchen
und Kantonen zum Abdruck zu bringen und so eine landesweite Berichterstattung
zu erreichen. Je nach Ereignisdichte würde damit das ganze Gebiet
der Schweiz im unregelmässigen Turnus berücksichtigt. Ferner
möchten wir die bisher hauptsächlich auf die Entwicklung des
evangelisch-reformierten Kirchenrechts sowie des schweizerischen Staatskirchenrechts
bezogenen Berichte bald schon durch einen zusammenfassenden Bericht über
die Entwicklung des römisch-katholischen kantonalkirchlichen Rechts
ergänzen. Darüber hinaus wäre es schön, das Jahrbuch
auch an dieser Stelle stärker für eine allgemeiner religionsrechtliche
Perspektive zu öffnen und neben den christlichen Hauptkonfessionen
anderen Religionsgemeinschaften und ihren aktuellen rechtlichen Belangen
Raum und Aufmerksamkeit zu gewähren.
Wünschenswert erscheint uns auch die vermehrte Berücksichtigung
der anderen Landessprachen, insbesondere im Aufsatzteil, nachdem im Berichtsteil
mit zwei französischsprachigen Beiträgen bereits ein Anfang gemacht
worden ist.
Unser ehrgeizigstes Vorhaben ist die Herausgabe einer Beiheftreihe zum
Jahrbuch. Beihefte dienen der Veröffentlichung grösserer Abhandlungen
ebenso wie von thematisch zusammengehörenden Texten, die zu umfangreich
sind, um in einem Band des Jahrbuchs Platz zu finden. Des weiteren bestände
hier die Möglichkeit der Aufnahme kirchenrechtlicher Dissertationen.
Bislang gab es dafür vornehmlich die eher katholisch geprägte
Reihe der 'Freiburger Veröffentlichungen aus dem Gebiete von Kirche
und Staat', die im Universitätsverlag Freiburg Schweiz verlegt wird.
Ein erstes Beiheft soll schon im Frühsommer 1997 erscheinen und ganz
den Baselstädter Bestrebungen einer Revision der evangelisch-reformierten
Kirchenverfassung aus dem Jahre 1910 gewidmet sein. Neben dem Verfassungsentwurf
von 1995 und weiteren Rechtstexten soll es Aufsätze enthalten, die
den Entwurf sowohl in grundsätzlicher Weise als auch hinsichtlich
spezieller Aspekte erörtern.
V. Einladung zur Mitarbeit
Für die Fortführung des Jahrbuchs in der beschriebenen Konzeption
sowie für die Verwirklichung der skizzierten Pläne und Projekte
ist dem Herausgeberkreis sehr an der Mitarbeit von in der kirchenrechtlichen
Praxis, Forschung und Lehre tätigen Personen gelegen. Alle kirchenrechtlich
Interessierten sind daher herzlich eingeladen, etwas zu dem Jahrbuch beizusteuern.
Die Anschriften der Herausgeber einschliesslich ihrer Zuständigkeiten
für die einzelnen Teile des Jahrbuchs sind am Ende dieses Bandes (S.
196) abgedruckt.
Dieter Kraus
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