Mit dem Erscheinen dieses dritten Bandes des Schweizerischen Jahrbuchs
für Kirchenrecht hat sich nun schon so etwas wie eine Tradition herausgebildet
und eine Kontinuität eingestellt, deren Anfänge im kirchenrechtlichen
Schrifttum bereits gewürdigt worden sind (1). Darüber sind wir
froh und dankbar und bemühen uns, auf dem eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Band 3 (1998) möchte zunächst Akzente setzen durch seine
ökumenische Ausrichtung; im Staatskirchenrecht weist er einen aargauischen
Schwerpunkt durch zwei aus diesem Kanton stammende Aufsätze auf. Wie
bisher, enthält auch dieser Band des Jahrbuchs wieder die Vorträge
der vergangenen Jahrestagung der Schweizerischen Vereinigung für evangelisches
Kirchenrecht. Besonders freut uns, dass wir den Berichtsteil mit den aktuellen
Kurzbeiträgen über Entwicklungen und Vorgänge in den Kirchen
und Kantonen weiter ausbauen konnten: Es sind dieses Jahr nicht weniger
als vierzehn Berichte, die zusammen mit denjenigen der beiden Vorjahre
ein lebendiges, farbiges und facettenreiches Bild des Kirchenrechts in
der Schweiz zeichnen.
Einige weitere Hinweise auf das Jahrbuch, einschliesslich der Finanzierungsfragen,
finden sich im Jahresbericht 1998 der Schweizerischen Vereinigung für
evangelisches Kirchenrecht, der bei den Mitteilungen abgedruckt ist (2).
(1) Siehe namentlich die Besprechung der ersten Bände durch
Dietrich Pirson in: ZevKR 43 (1997), S. 140 ff., sowie Urs Reber in: SKZ
166 (1998), S. 653 f.
(2) Jahresbericht 1998 des Vorstandes der Schweizerischen Vereinigung
für evangelisches Kirchenrecht, unten S. 123 ff., insbes. S. 124 f.