Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht
Annuaire suisse de droit ecclésial
herausgegeben im Auftrag der Schweizerischen Vereinigung
für evangelisches Kirchenrecht, edité sur mandat de l'Association
suisse de droit ecclésial protestant von/de Jakob Frey, Dieter Kraus,
Wolfgang Lienemann, René Pahud de Mortanges, Christoph Winzeler
Webseite erstellt am 03.01.2003/Kr.
Editorial zu Band 7 (2002)
Band 7 (2002) des Schweizerischen Jahrbuchs für Kirchenrecht
Unser Jahrbuch liegt seit 1996 zum siebten Mal vor, und wenn man die Beihefte
mitzählt, sind es zehn Bände. Das rechtfertigt einen Dank und
Glückwunsch an Dieter Kraus, der von Anbeginn dem Herausgeberkreis
vorsteht. Seine Mitwirkung findet weitgehend im Hintergrund statt – durch
Initiieren, Koordinieren, Monieren, Redigieren und wie all dies „Undankbare“
heisst. Ohne ihn gäbe es das Jahrbuch nicht und wäre manch ein
Band zu spät erschienen.
Umso mehr freut es mich, seinen Beitrag ankündigen zu dürfen,
der diesen Band eröffnet (1). Er gilt dem Europarecht, das sich auch
für die Schweiz, die in ihr wirkenden Religionsgemeinschaften und
das für sie geltende Recht immer stärker auswirkt. Als „europäischer
Jurist“ im Sinn Peter Häberles war er berufen, die Thematik an der
Jahrestagung der Schweizerischen Vereinigung für evangelisches Kirchenrecht
vom 1. Februar 2002 vorzustellen (2). Zweifellos wird uns das Thema über
die kommenden Jahre weiterhin beschäftigen.
Den zweiten Vortrag der Jahrestagung und Beitrag in diesem Band verdanken
wir Christoph Buff, der sich mit Entwicklungen der Evangelisch-reformierten
Landeskirche Schaffhausen beschäftigt hat (3). Theologische und juristische
Stimmen miteinander ins Gespräch zu bringen, zählt zu den Hauptanliegen
sowohl des Vorstands der Vereinigung als auch der Herausgeber des Jahrbuchs.
Deshalb sei dem Theologen Christoph Buff auch an dieser Stelle für
seinen aktuellen, interessanten Beitrag herzlich gedankt.
Ehrenamtlichkeit als Grundlage
Wenn ich schon am Danken bin, möchte ich neben den Verfassern der
weiteren Beiträge Jakob Frey besonders erwähnen, ohne dessen
Ausdauer der Berichtsteil des Jahrbuchs nicht wäre, was er heute ist.
Und ich möchte die Gelegenheit für den Hinweis benützen,
dass die Vereinigung für Beiträge zum Jahrbuch kein Honorar bezahlen
kann, diese Arbeit somit ehrenamtlich geschieht und auch dafür einen
besonderen Dank verdient. Schliesslich – darauf wurde verschiedentlich
hingewiesen – erscheint unser Jahrbuch nur dank der Übernahme der
Druckkosten durch die Kirchen der Deutschschweizer Kirchenkonferenz. Vereinte
Unterstützung von allen Seiten – das heisst auch ein Stück weit
vereinte Begeisterung für die Sache. In diesem Sinn wünsche ich
Ihnen Gewinn und Vergnügen, Bereicherung und Abwechslung beim Lesen
dieses Bandes.
Nächste Beihefte zum Jahrbuch
Unsere Beihefte, begonnen mit „Kirche in der Stadt“ aus Anlass der Verfassungsreform
der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt (1997), fortgesetzt mit
den „Schweizerischen Kirchenrechtsquellen“ (I: Kantonales Recht, 1999,
II: Religionsrecht des Bundes, 2000), erhalten demnächst Nachwuchs.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund hat bekanntlich 2000 eine Expertengruppe
„Religionsartikel“ eingesetzt (Präsident: Ueli Friederich, weitere
Mitglieder: Roland Campiche, René Pahud de Mortanges und Christoph
Winzeler). Deren Bericht soll nach Drucklegung dieses Bandes der Öffentlichkeit
vorgestellt werden (4) und als nächstes Beiheft zu unserem Jahrbuch
erscheinen (deutsch und französisch). Desgleichen soll 2003 ein weiterer
Band der „Schweizerischen Kirchenrechtsquellen“ herauskommen (III: Konkordate
und weitere Verträge).
Christoph Winzeler
Anmerkungen:
(1) S. 11 ff. in diesem Band.
(2) Vgl. den Jahresbericht, S. 151 ff. in diesem Band.
(3) S. 39 ff. in diesem Band; vgl. den Jahresbericht, S. 151 ff.
(4) Er kann deshalb im Berichtsteil dieses Bandes nicht mehr behandelt
werden.
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